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   OLG Stuttgart, 13.12.1988 - 12 U 359/87   

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https://dejure.org/1988,11286
OLG Stuttgart, 13.12.1988 - 12 U 359/87 (https://dejure.org/1988,11286)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.1988 - 12 U 359/87 (https://dejure.org/1988,11286)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 1988 - 12 U 359/87 (https://dejure.org/1988,11286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an eine Klage in gewillkürter Prozessstandschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 424
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.1981 - III ZR 123/79

    Amtspflichtwidrige Verletzung des Steuergeheimnisses - Vorliegen eines zwingenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.1988 - 12 U 359/87
    Nach höchstrichterlicher Rechtsauffassung (BGH NJW 82, 1648) genügt es für die Anwendung des § 25 Abs. 1 HGB , daß die Firmen des früheren und des neuen Geschäftsinhabers einander gleichen.

    Es bestätigt sich hier in einleuchtender Weise, daß nach Meinung von Karsten Schmidt, NJW 82, 1648 "die Firmenfortführung die in Wahrheit entscheidende, oft aber schwer feststellbare, Unternehmensfortführung indiziert", ebenso NJW 84, 1187.

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.1988 - 12 U 359/87
    Dies hat der BGH bisher ausdrücklich nur in dem Fall bejaht, daß eine vermögenslose und im Handelsregister gelöschte GmbH, für die nach den dortigen Feststellungen keinerlei Aussicht bestand, selbst nach Beitreibung aller berechtigten Forderungen die eigenen Verbindlichkeiten zu tilgen und damit die Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes zu schaffen, als Prozeßstandschafter auftrat (BGHZ 96, 151 = NJW 86, 850 = WM 86, 57 = LM Nr. 14 zu § 51 Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 27.06.1985 - I ZR 136/83

    Unterbrechung der Verjährung durch klageweise Geltendmachung einer gepfändeten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.1988 - 12 U 359/87
    Eine Klage in gewillkürter Prozeßstandschaft ist nach ständiger Rechtsprechung dann zulässig, wenn der Ermächtigte ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchsetzung der Forderungen hat (vgl. BGH NJW 86, 423; NJW 1983, 1559).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.1988 - 12 U 359/87
    Eine Klage in gewillkürter Prozeßstandschaft ist nach ständiger Rechtsprechung dann zulässig, wenn der Ermächtigte ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchsetzung der Forderungen hat (vgl. BGH NJW 86, 423; NJW 1983, 1559).
  • VG Schleswig, 19.10.2020 - 4 B 32/20

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid

    Anknüpfungspunkte für die erkennbare Fortführung des Unternehmens sind zum Beispiel die Vornahme von Handlungen, die dem Geschäftsinhaber obliegen (BeckOK HGB/Bömeke, 29. Ed. 15.7.2020, HGB § 25 Rn. 33, 34 m.w.N.), die Entfaltung einer (im Wesentlichen) gleichen Geschäftstätigkeit, die Übernahme von im Rechtsverkehr für das Unternehmen auftretenden Mitarbeitern, vergleichbare Werbeaussagen, die Nutzung derselben Geschäftsräume und der Gebrauch desselben Fuhrparks sowie die unveränderte Nutzung von Telefonanschlüssen (BGH, Urteil vom 05. Juli 2012, NZG 2012, 916; OLG München, Beschluss vom 30. April 2008 - 31 Wx 41/08 -, juris, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 1998 - 10 U 30/97 -, NJW-RR 1998, 965; OLG Bremen, Urteil vom 03. August 1988 - 3 U 111/87 -, NJW-RR 1989, 423; OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 12 U 359/87 -, NJW-RR 1989, 424).
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